Lange Funknacht!

  • )inter(s Hallo. Lange Funknacht mit Campermobil (Sprinter) und Abwatsche!


    War heute mit meinem Funk-Camper bei uns auf dem Erbeskopf, super Höhe! Alles aufgebaut, 5 Antennen am Start ( alte City-Star, Dv 27 Lang usw...) Dann stand nach ca. 1 Std. die Polizei vor dem Camper, ich in Pantoffel und Schlafhose :)) Habs mir halt gemütlich gemacht. Ok, was wollten sie? Das ist eim militärischer Sicherheitsbereich und der Funkbetrieb ist nicht erlaubt. Ich dachte der Sicherheitsbereich ist ja genau beschildert, daran hab ich mich auch gehalten. Aber: Im Umkreis von einem Kilometer außerhalb des Sicherheitskreises ist jeglicher Funkbetrieb verboten! Wusste ich nicht. Stimmt das ?? Polizei war auch eigentlich überfragt! Hab dann das Feld geräumt , um nicht noch mehr Ärger zu bekommen! Polizei war sehr freundlich und sehr entgegenkommend. Super Burschen. Die Soldaten am Standort waren aber sehr unfreundlich und barsch! Ich störte ihre Arbeit mit meinem 4 Watt Schräppchen! Lachhaft! Ok, wenn die aufladen mit mehreren Kilowatt ( man sagt bis zu 100 KW) dann fliegt mir mein Gerät in der Entfernung (ca 500 mtr.) um die Ohren. Klar, ist mir bewusst, aber nicht dieser besagte 1 Km Kreis! Egal, hab das Fel geäumt und alles war wieder gut! Lange Nacht war nach ca 2 Std. beendet! Bessern Platz demnächst suchen!
    73, 13RF544

    wink.ew; 13RF544, DRF544, 13HN544, CharlyBravo5

    2 Mal editiert, zuletzt von 13RF544 ()

    • Offizieller Beitrag

    Hi und auch von mir willkommen im Forum!


    Da du Dich bereits in einem anderen Thread vorgestellt hast und hier das Thema auch bissl ein anderes ist, könnte ein Moderator den Thread vll. verschieben und einen besseren Thread-Titel wählen.


    Aber die Frage ist interessant. Leider weis ich auch nix genaues in Bezug auf entsprechende Funk-Sicherheitsabstände.


    Das Einzige, was mir spontan eingefallen ist dazu, bezieht sich nicht auf den CB-Funk oder Funkanwendungen im Allgemeinen, sondern um eine ganz spezielle Funkanwendung, welche sich "Wandradar" nennt. Diese Funkanwendung ist in den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) definiert.


    Bei einem Wandradar handelt es sich demnach um einen...


    Zitat

    Feldstörungssensor, der zur Untersuchung von Wänden auf verdeckte Objekte oder physikalische Eigenschaften verwendet wird. [...] Die Nutzung dieser Ultraweitband (UWB) Anwendung ist beschränkt auf Bau-, Bergbaufirmen, Materialprüfungsämter sowie andere Unternehmen, Behörden welche sich professionell mit der zerstörungsfreien Untersuchung von Wänden wie z.B. Brückenpfeilern, Hauswänden, Tunnelwänden beschäftigen.


    Und um auf den Punkt zu kommen: Für diese Wandradare gibt es Schutzzonen, in denen diese nicht verwendet werden dürfen. Eine dieser Schutzzone ist eben das von Dir genannte Gebiet (es werden die Koordinaten 49° 44' 20" N, 07° 05' 29" O genannt). Der Schutzzonenradius beträgt dabei 5 km. Die Radaranlage wird dabei als "Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst" bezeichnet.


    Aber wiegesagt: Die in der VVnömL genannten Angaben beziehen sich nicht auf den CB-Funk oder auf Funk im Allgemeinen, sondern auf diese Wandradare.


    Insofern ist diese Erkentnis vielleicht ein Aha-Effekt wert. Aber beantworten kann ich Deine Frage so leider (noch) nicht, ob es Schutzzonen für Funk im Allgemeinen gibt (in Bezug auf militärische Bereiche).


    Aber ohnehin wäre es besser einen anderen Funkhügel zu suchen. Ich habe hier auch einen an sich tollen Platz. Leider einen starken Fernsehturm auf der einen Seite und eine Radaranlage der Luftwaffe auf der anderen Seite. Die starken Sendeleistungen dieser Anlagen machen meine Funkgeräte völlig taub. Macht kein Spaß dort.


    73, Michi

  • Danke für die Nachricht! 73! Noch eine Frage: Welcher Repeater arbeitet auf QRG 6 ? Gehört am 17.02.2018 vom Erbeskopf!
    ädumpost,.;!