Neues Jugendschutzgesetz ab 01. Januar 2011 - Altersfreigabe für Onlineinhalte

    • Offizieller Beitrag

    Neues Jugendschutzgesetz ab 01. Januar 2011 - Altersfreigabe für Onlineinhalte



    Am 1.Januar 2011 wird in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Die Klassifizierung einer Website - oder einzelner Inhalte - kann vom Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die keinerlei jugendgefährdenden Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen.
    Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist. Für viele Filmwebseiten wird dies zweifelsohne problematisch, denn Inahlte ab 16 Jahren müssen dann mit technischen Schutzvorrichtungen oder Sendezeitbeschränkungen versehen werden. Theoretisch gilt dies bereits für eine Filmbesprechung eines aktuellen Actionfilms, die zudem mit weiteren Medien-Inhalten (Trailer, Filmbilder, etc.) versehen ist.



    Zitat (FSM.de):


    Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.
    Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:



    * die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
    * Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)



    Somit gilt für Webseiten ein Altersfreigaben-System mit dem Stufen "für alle Altersklassen", "ab 6", "ab 12", "ab 16" und "ab 18". Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert ihre eigenen Inhalte dementsprechend zu klassifizieren, so dass eine vorab entwickelte Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird, die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann. Sollte ein Website-Betreiber aber wider besseren Wissens seinen eigenen Inhalten eine bspw. zu geringe Altersfreigabe verpasst haben, dann kann von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld verhängt werden.



    Zitat (FSM.de):


    Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.
    Das Kuriose: bis zum heutigen Tage gibt es noch keine Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungsstandards, die dieses Gesetz stützen. Hierzu müssen sich erst einmal die verschiedene Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Wann dies geschehen wird, steht wohl noch in den Sternen. Das Gesetz - und somit die gesetzliche Verpflichtung für Webseiten-Betreiber, tritt allerdings bereits in 30 Tagen in Kraft.



    Ebenfalls müssen Online-Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten anstellen - oder bei weniger als 50 Mitarbeitern - bspw. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.



    Zitat (InternetWorld.de):
    Laut dem Entwurf müssen sämtliche geschäftsmäßigen Anbieter zudem einen Jugendschutzbeauftragten für das Webangebot benennen und diesen auf der Webseite ausweisen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Pageimpessions im Monat können dem entgehen, indem sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.
    Viele Webseiten- und Blog-Betreiber fürchten nun eine Abmahnwelle seitens findiger Rechtsanwälte, weswegen sie das Risiko erst gar nicht eingehen.



    Laut der Website InternetWorld.de hat das VZlog, immerhin der offizielle Blog der Studi- und MeinVZ-Netzwerke, bereits angekündigt seinen Dienst zum Ende des Jahres einzustellen. Die Blogs Isotopp, zuendelkind und die Thüringer Blogzentrale wollen diesem folgen.
    Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich also bis zum 01.Januar 2011 zumindest juristisch informieren oder gar beraten lassen.



    (Quelle: sb.com)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leute,


    von dieser Meldung bekomme ich ganz Gewaltig Krätze. ;,z43
    Das ist mal wieder Typisch Deutschland sowas unüberlegtes als Gesetz rauszubringen.
    Es ist sicherlich an der Zeit unsere Kinder im Internet zu schützen aber so?


    Ich habe mich damit noch nicht richtig befasst und mal sehen was es wird, da es Teilweise unmöglich ist dieses Gesetz umzusetzen.
    Wat weiss ich welcher Thread ab wieviel Jahren gelesen werden darf und ab wann ich die Seiten Offline schalten muss. Ich blicke da noch nicht so richtig durch wen das betrifft.


    Habe noch eine Interessante Seite zu dem Thema gefunden: http://blog.beck.de/2010/11/30…ltersfreigabe-im-internet


    Das wird wieder mal eine gute Einnahmequelle für Unseriöse Abmahn-Anwälte Also wenn ich nicht wüsste das es Germany ist dann würde ich sagen wir Leben in China wo Zensuren normal sind.
    Wir Deutschen sind ja Dumm und Blöd und lassen uns alles vorkauen vorschreiben und verbieten.


    Leider weiss ich noch nicht was es für unser Forum bedeuten wird.

    • Offizieller Beitrag

    Nee... das ist schon richtig so das die Blagen geschützt werden.
    Es geht ja auch wie ich es richtig verstanden habe um diese Sicherheitssoftware wie klicksafe oder sowas.
    Deswegen muss die FSK Angabe in der Webseite rein. Was aber meiner Meinung nach unmöglich ist da es im Quellecode bzw. Metatags auch rein muss. Ansonsten würde das die Software gar nicht kapieren. Und nicht jeder Betreiber einer Webseite hat davon Ahnung.


    Übrigens halte ich von diesen Kinderschutzsoftware-Geschichten überhaupt nix. Hab das damals bei meinem Sohn draufgemacht und trotzdem waren viele Seiten die NICHT für Kinder bestimmt waren erreichbar und widerum bestimmte Seiten wie von Toggolino gesperrt.
    Meistens mussten die Seiten Manuell in der Software gesperrt werden.
    Anderseits finden die Kids immer eine Lücke irgendwie über umleitung an die gewünschten Seiten zu kommen.


    Was mich so ärgert ist das wieder Panik gemacht wird und keiner weiss genau was auf einem zukommt. Es machen Foren- und Blogbetreiber vorab schon ihre Seiten Dicht und alles so unüberlegt. http://www.heise.de/newsticker…icht-Updates-1144566.html


    Die Rechtsanwälte reiben sich schon die Hände und die in Berlin haben das zu verantworten.

  • Sei es wie es sei ...... Jugendschutz ist unumgänglich und eine FSK (was ja Freiwillige Selbstkontrolle bedeutet) nicht die schlechteste Lösung .... Haben ja eigentlich nur Seitenbetreiber Probleme mit die nicht jugendfreie Inhalte veröffentlichen.


    Da muss dann halt für den User der solche Inhalte gerne abrufen möchte eine Zugangsabfrage her. Nicht schwer zu realisieren und dem Gesetz wäre Genüge getan ..... Wenn der Sprössling von "Karl Napf" dessen Zugangspasswort ermittelt kann der Seitenbetreiber nix fafür .....


    Meine HP befasst sich "Gottlob" nur mit dem Hobby Afu und das braucht keine FSK :D :D